Teilnahme einer
zukünftigen Prüferin als Zuhörerin an einer
Steuerberaterprüfung kein Verfahrensfehler
Leitsatz
1) Die Teilnahme einer Finanzbeamtin
als Zuhörerin bei einer Steuerberaterprüfung zu dem Zweck, sie auf
künftige Einsätze als Prüferin vorzubereiten, ist
grundsätzlich auch dann zulässig, wenn sie in einem gegen einen der
Prüfungsteilnehmer laufenden steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
tätig war.
2) Es ist allerdings nicht generell
auszuschließen, dass eine feindselige oder unsachliche Einstellung eines
Zuhörers gegenüber einem Kandidaten diesen in seiner
Chancengleichheit beeinträchtigen könnte.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1622 VAAAB-11110
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