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FG MÜNSTER Urteil v. - 6 K 2712/00 AO EFG 2001 S. 4

Gesetze: AO 1977 § 92 S 1, AO 1977 § 97 Abs 1, AO 1977 § 97 Abs 1 S 1, AO 1977 § 147 Abs 1, AO 1977 § 200 Abs 1, AO 1977 § 328, AO 1977 § 329, AO 1977 § 332, FGO § 102

Verfahren

Mitwirkungspflichten - Vorlagepflicht von intern erstellten Kostenstellenplänen

Leitsatz

1. Ein Steuerpflichtiger ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zur Vorlage von Kostenstellenplänen, die er zu internen Zwecken angefertigt hat, nach §§ 200 Abs. 1, 97 Abs. 1 AO verpflichtet.

2. Zur Erfüllung der Vorlageverpflichtung kann gegen eine juristische Person ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 4
MAAAB-11100

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