Gewinnzuschätzung nach Richtsätzen auch bei anhängigem Steuerstrafverfahren zulässig
Leitsatz
1. Eine Schätzung nach Richtsätzen ist sachgerecht, wenn sämtliche Buchführungsunterlagen nicht mehr auffindbar sind.
2. Eigene, erst lange nach den streitigen Zeiträumen gefertigte Kalkulationen des Stpfl. sind in einem solchen Fall ungeeignet,
die Richtsatzschätzungen zu entkräften.
3. Die Tatsache, dass gegen den Stpfl. in dieser Sache ein Steuerstrafverfahren anhängig ist, hebt die Verpflichtung des
FA zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nicht auf.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 401 YAAAB-11067
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.