Verlustausgleichs- und abzugsverbot bei negativen Einkünften aus Nerzfarm
Feststellung
Leitsatz
1) Die negativen Einkünfte aus einer Nerzfarm unterliegen dem Verlustausgleichs- und -abzugsverbot des § 15 Abs. 4 S. 1 EStG,
ungeachtet der Frage, ob eine Konkurrenz zu land- und forstwirtschaftlichen Betrieben besteht.
2) Das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage auf Verlustfeststellung entfällt nicht, wenn bislang lediglich Einkünfte aus gewerblicher
Tierzucht bzw. -haltung vorliegen, da die Erzielung anderer Einkünfte jederzeit möglich ist.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1124 EFG 2001 S. 1124 Nr. 17 OAAAB-11040
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