Kindergeldanspruch eines Ausländers lediglich mit Aufenthaltsbefugnis nach abgelehntem Asylantrag
Leitsatz
1. Ein Ausländer, dessen Asylantrag bestandskräftig abgelehnt wurde und dessen Aufenthalt im Inalnd lediglich in Form einer
Aufenthaltsbefugnis geduldet wird, hat keinen Anspruch auf Kindergeld.
2. Da eine solche Person anders als Personen, die als Flüchtlinge oder politisch Verfolgte anerkannt sind, keinen Anspruch
auf ein dauerhaftes Bleiberecht hat, verletzt diese Handhabung nicht Art. 3 Abs. 1 GG
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 515 ZAAAB-11019
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.