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FG Münster Urteil v. - 4 K 1836/00 E

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 Nr 5, EStG § 4 Abs 5 Nr 5 S 2, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5

Werbungskosten:

Verpflegungsmehraufwendungen - Bereitschaftsdienste in anderer Klinik keine Einsatzwechseltätigkeit

Leitsatz

1) Eine Krankenschwester, die zusätzlich zu ihrer Tätigkeit in einer Klinik Bereitschaftsdienste in einer anderen Klinik ihres Arbeitgebers leistet, übt keine Einsatzwechseltätigkeit aus.

2) Die Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Mehraufwendungen für Verpflegung durch das JStG 1996 ist verfassungsgemäß.

Fundstelle(n):
OAAAB-11001

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