Einkünfteumqualifizierung bei nur geringfügiger Beteiligung einer nicht gewerblich tätigen Personengesellschaft an einer gewerblich
tätigen Personengesellschaft?
Leitsatz
Die umqualifizierende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG greift nicht ein, wenn eine originär nicht gewerblich tätige Personengesellschaft
eine Beteiligung von 0,51 % am Gesamtkommanditkapital einer gewerblich tätigen KG hält und die Einnahmen aus dieser Beteiligung
lediglich 1,16 % der Gesamteinnahmen ausmachen (Fortführung des , BStBl. II 2000, 229 =
FR 1999, 1182).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 129 EFG 2002 S. 129 Nr. 3 OAAAB-10979
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