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FG Münster Urteil v. - 3 K 4635/98 Erb EFG 2002 S. 1101

Gesetze: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 127, AO 1977 § 164, AO 1977 § 165, AO 1977 § 366 S 1, ErbStG § 7 Abs 1

Schenkungsteuer:

Einräumung von durch Kapitalerhöhungen neu geschaffenen Gesellschaftsbeteiligungen - Freigebige Zuwendung der darin enthaltenen stillen Reserven

Leitsatz

Werden durch Kapitalerhöhungen neu geschaffene Gesellschaftsbeteiligungen übertragen, unterliegt die Teilhabe an den mit den Gesellschaftsbeteiligungen übergegangenen stillen Reserven gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Schenkungsteuer.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1101
EFG 2002 S. 1101 Nr. 17
UAAAB-10977

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