Bewertung von Rückstellungen für "Unternehmerprämien"
Leitsatz
1) Verpflichtungen zur Zahlung von "Unternehmerprämien", die unabhängig von der Einkommenssituation des Berechtigten für außerordentliche
unternehmerische Leistungen verliehen werden, sind als Betriebsschulden mit dem Nennwert anzusetzen.
2) Bei der "Unternehmerprämie" handelt es sich nicht um eine mit dem Teilwert zu bewertende Pensionsverpflichtung i.S. von
§§ 104 BewG, 6a EStG, da diesbezüglich ein Versorgungszweck nicht erkennbar ist.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 31 Nr. 1 EFG 2001 S. 1141 EFG 2001 S. 1141 Nr. 17 AAAAB-10975
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