Nachversteuerung von Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines zweitägigen Betriebsausflugs als Arbeitslohn
Leitsatz
1) Übernimmt der Arbeitgeber die anlässlich eines zweitägigen Betriebsausflugs entstandenen Kosten für Busfahrt, Übernachtung
und Verpflegung seiner Arbeitnehmer, sind die Aufwendungen auch dann als Arbeitslohn zu versteuern, wenn im Anschluss an die
abendliche Betriebsfeier an einem sonst für die Arbeitnehmer freien Samstag bei einem Hauptkunden des Arbeitgebers eine Betriebsbesichtigung
durchgeführt wird.
2) Die regelmäßig vorzunehmende Gesamtwürdigung aller Umstände des konkreten Falles kann nur auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum
bezogen werden.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 86 EFG 2002 S. 86 Nr. 2 JAAAB-10946
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