Entnahme von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens durch Einbringung zu Buchwerten in eine zusammen mit einem nahen
Angehörigen neugegründete (Betriebs-)GmbH
Leitsatz
1) Bringt ein Einzelunternehmer unentgeltlich Wirtschaftsgüter in eine BetriebsGmbH ein, ist die Buchwertfortführung zulässig
und eine Realisierung der in den eingebrachten Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven durch Ansatz der Teilwerte nicht
erforderlich, solange und soweit die Besteuerung der stillen Reserven infolge der Zugehörigkeit der Anteile der BetriebsGmbH
zum Betriebsvermögen der GbR als Besitzgesellschaft sichergestellt ist.
2) Bringt ein (vormaliger) Einzelunternehmer Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens seiner Einzelfirma zu Buchwerten in eine
zuvor mit seinem Sohn gegründete BetriebsGmbH ein, tätigt er eine Entnahme insoweit, als das eingebrachte Vermögen auf GmbH-Anteile
seines Sohnes entfällt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 386 EFG 2002 S. 386 Nr. 7 BAAAB-10940
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