Abgrenzung zwischen
Berufsausbildungs- und Fortbildungskosten bei Aufwendungen für ein
Erststudium im dualen System
Leitsatz
1) Aufwendungen einer
Steuerfachgehilfin für ein im dualen System betriebenes Erststudium der
Fachrichtung Wirtschaft (Schwerpunkt Steuer- und Revisionswesen) mit dem Ziel
eines Abschlusses als Dipl.-Betriebswirt/-in (FH) sind Ausbildungskosten, die
in den Grenzen des
§ 10 Abs. 1 Nr. 7
EStG als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind.
2) Dies gilt unabhängig davon,
ob der Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit in dem bisherigen
Aufgabenbereich nach Abschluss des Studiums unverändert fortsetzen will.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 493 QAAAB-10935
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.