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FG Münster Urteil v. - 1 K 3599/98 Zerl EFG 2003 S. 635

Gesetze: GewStG § 28 Abs 1, GewStG § 28 Abs 1 S 1, GewStG § 29, GewStG § 29 Abs 1, GewStG § 33, GewStG § 33 Abs 1, GewStG § 33 Abs 1 S 1, GewStG § 28

Gewerbesteuer:

Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages

Leitsatz

1.) Eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages gemäß § 28 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 1 GewStG kommt nicht in Betracht, wenn am Ort der Betriebsstätten keine Arbeitnehmer i.S.d. § 1 Abs. 2 LStDV beschäftigt werden.

2.) Eine Zerlegung in einem besonderen Fall i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 GewStG kommt nur dann in Betracht, wenn eine Zerlegung nach den §§ 28-31 GewStG zu einem offenbar unbilligen Ergebnis führt. Erforderlich hierfür ist ein erhebliches Missverhältnis zwischen der fehlenden Zerlegung und den sich auf Grund der Betriebsstätten in den einzelnen Gemeinden ergebenden wirtschaftlichen Lasten.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 635
EFG 2003 S. 635 Nr. 9
ZAAAB-10906

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