Gewerblicher
Grundstückshandel - Gestaltungsmißbrauch bei Übertragung des
vierten Objekts an die Ehefrau kurze Zeit vor der Veräußerung
Leitsatz
1) Die kurzfristig vor der
Veräußerung erfolgte unentgeltliche Übertragung eines
Grundstücks auf eine nahestehende Person (hier: Ehefrau) stellt jedenfalls
dann einen Gestaltungsmißbrauch dar, wenn der Stpfl. Zuvor bereits 3
Objekte zeitnah veräußert hat und gleichzeitig mit der
Übertragung Verhandlungen mit potentiellen Erwerbern sowie der Bank
hinsichtlich der Vorfälligkeitsentschädigung geführt hat.
2) Stellt das FA aus Anlass der
Auswertung eines Grundlagenbescheides, in dem gleichzeitig auf weitere
materiell-rechtlich zu prüfende Gesichtspunkte hingewiesen worden ist,
keine weiteren Überlegungen zu möglichen anderen
Änderungsmöglichkeiten an (hier:
§ 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
AO), so ist der allein wegen der Berücksichtigung des
Grundlagenbescheides ergangene Änderungsbescheid für die Frage des
nachträglichen Bekanntwerdens i.S. des
§ 173 Abs. 1 AO
nicht maßgeblich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1273 Nr. 20 EFG 2002 S. 1076 EFG 2002 S. 1076 Nr. 17 EAAAB-10897
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