Kosten für den Schulbesuch eines hochbegabten Kindes in einem ausländischen Internat als außergewöhnliche Belastungen oder
Sonderausgaben
Leitsatz
1) Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen für den Schulbesuch seines hochbegabten Kindes in einem ausländischen Internat
erwachsen, können nur dann als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG berücksichtigt werden, wenn die Hochbegabung
entweder vorab als Krankheit durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen ist oder wenn sich die medizinische Notwendigkeit
des Schulbesuchs aus anderen amtlichen Unterlagen offensichtlich ergibt.
2) Eine Berücksichtigung des Schuldgeldes als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG kommt nur beim Besuch inländischer
Schulen in Betracht. Diese sachliche Begrenzung des Ausgabenabzugs verstößt nicht gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrages.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1084 EFG 2003 S. 1084 Nr. 15 QAAAB-10893
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