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FG Münster Urteil v. - 15 K 7506/98 E

Gesetze: EStG § 10e Abs 6HGB § 255 Abs 2HGB § 255 Abs 2 Alt 3 EStG § 10e Abs 1

Immobilien:

Abgrenzung zu anschaffungsnahen Aufwendungen für ein Gebäude

Leitsatz

Aufwendungen sind als Herstellungskosten zu behandeln, wenn das Gebäude über seinen ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert wird. Davon ist auszugehen, wenn ein Gebäude im Anschluss an die Anschaffung in erheblichem Umfang instandgesetzt bzw. modernisiert wird. Eine erhebliche Instandsetzung oder Modernisierung ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Kosten hierfür 42 % des anteiligen Kaufpreises für das Gebäude betragen.

Fundstelle(n):
MAAAB-10890

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