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FG Münster Urteil v. - 15 K 6987/99 Kg EFG 2002 S. 29

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 6, EStG § 9a Abs 1, EStG § 9a Abs 1 S 1, EStG § 9a Abs 1 S 1 Nr 1a, EStG § 32 Abs 4

Kindergeld:

Zeitanteilige Berücksichtigung des Arbeitnehmerpauschbetrages bei der Berechnung eigener Einkünfte

Leitsatz

Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist zur Berechnung der auf die Ausbildungszeit entfallenden eigenen Einkünfte i.S. des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG unabhängig von der Höhe der Einnahmen zeitanteilig zu quoteln und zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 29
EFG 2002 S. 29 Nr. 1
CAAAB-10876

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