Entstehung des Auflösungsverlusts infolge Bürgschaftsinanspruchnahme nicht erst mit der Handelsregisterlöschung - Maßgeblichkeit
des Zeitpunkts, in dem nicht mehr mit Rückerstattungen seitens der Gesellschaft (Hauptschuldner) zu rechnen ist
Leitsatz
Wird der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft aus einer für diese übernommenen Bankbürgschaft
in Anspruch genommen, ist der mit der Zahlung an die Sparkasse begründete Auflösungsverlust nicht erst mit der Löschung der
Gesellschaft aus dem Handelsregister entstanden, sondern bereits in dem Zeitpunkt, in dem der als Geschäftsführer bzw. als
Liquidator bestens mit der Vermögenslage der Gesellschaft vertraute Alleingesellschafter wusste, dass die Gesellschaft ihm
die an die Sparkasse geleisteten Zahlungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erstatten würde.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1370 EAAAB-10871
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