Bejahung eines gewerblichen Grundstückshandels auch bei langfristiger Finanzierung, Notverkauf und anschließendem Rückerwerb
Leitsatz
Zu den objektiven Beweisanzeichen für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels.
Spricht das Gesamtbild der Verhältnisse im zu beurteilenden Fall dafür, dass der Steuerpflichtige die erworbenen bzw. fertiggestellten
Objekte bei günstiger Gelegenheit wieder verkaufen wollte, steht der Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels weder eine
langfristige Finanzierung der Investitionen noch die Tatsache entgegen, dass der Steuerpflichtige eines der Objekte innerhalb
des Fünfjahreszeitraums aus einer finanziellen Notsituation verkauft und später - mit Verlust - wieder zurückerworben hat.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 17 EFG 2002 S. 17 Nr. 1 MAAAB-10838
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