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FG Münster Urteil v. - 14 K 3980/97 E EFG 2001 S. 1273

Gesetze: EStG § 10b Abs 4, AO 1977 § 173 Abs 1, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 10b Abs 1

Sonderausgaben:

Voraussetzungen des Spendenabzugs

Leitsatz

1) Eine Spende ist eine unentgeltliche und freiwillige Leistung. Die Zahlung ist nicht unentgeltlich, wenn mit ihr die Erlangung eines Vorteils verbunden ist, etwa die Mitgliedschaft in einem Sportclub und die damit zusammenhängende unentgeltliche oder verbilligte Nutzung von Sportanlagen. Freiwillig ist die Zahlung dann nicht, wenn ein rechtlicher oder faktischer Zwang besteht.

2) Die Gemeinnützigkeit eines Vereins allein bedingt nicht die Anerkennung einer Zahlung als Spende. Gemeinnützigkeit und Spendenabzug müssen nicht gleichbehandelt werden.

3) Zum nachträglichen Bekanntwerden i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1273
IAAAB-10835

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