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FG MÜNSTER Urteil v. - 13 K 4051/98 E EFG 2000 S. 1303

Gesetze: GG Art 3 Abs 1, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, KStG § 8 Abs 3, BetrAVG § 1, BetrAVG § 17 Abs 1, BetrAVG § 17 Abs 1 Satz 2

Bilanzen

Bilanzierung von Pensionsanwartschaften

Leitsatz

1) Vor Eintritt der Unverfallbarkeit einer Pensionsanwartschaft stellt diese kein Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut dar und ist folglich einer bilanziellen Erfassung bei dem Berechtigten nicht zugänglich.

2) Dieser Grundsatz gilt auch, soweit Zuführungen zur Pensionsrückstellung einer pensionszusagenden Betriebsgesellschaft zu verdeckten Gewinnausschüttungen bei dem Besitzeinzelunternehmer als Anwartschaftsberechtigtem führen. Die Einschränkung des Realisationsprinzips beruht in diesen Fällen auch auf dem allgemeinen Gleichheitssatz und der Tatsache, daß bei Arbeitnehmern eine Besteuerung ebenfalls erst im Zeitpunkt des Zuflusses der Pensionen erfolgt.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1303
ZAAAB-10825

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