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FG MÜNSTER Urteil v. - 13 K 1171/00 Kfz EFG 2000 S. 704

Gesetze: StVZO § 23 Abs 1 S 1 KraftStG§ 2 Abs 5 S 1 KraftStG § 1 Abs 3

Kraftfahrzeugsteuer

Keine Freistellung für im Ausland zugelassene Nutzfahrzeuge mit inländischem Standort

Leitsatz

1. Regelmäßiger Standort im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 StVZO ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht, im überregionalen Transportverkehr der Einsatzmittelpunkt, von dem aus über den Einsatz des Fahrzeugs zum Verkehr einschließlich der Ruhezeiten bestimmt wird.

2. Eine Freistellung von der Kraftfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge, die in einem Zulassungsverfahren eines ausländischen Staates zugelassen worden ist, aber im Inland ihren regelmäßigen Standort haben, folgt bis zum weder aus nationalem Recht noch aus Gemeinschaftsrecht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 704
PAAAB-10824

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