Voraussetzungen für die Korrektur des Kindergeldbescheides wegen vergleichbarer ausländischer Leistung
Leitsatz
1. § 70 Abs. 2 EStG erfasst allein eine Änderung der den Anspruchsberechtigten und sein Kind betreffenden Verhältnisse, nicht
aber Sachverhalte, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass das Recht von Anfang an falsch angewendet worden ist.
2. Eine dem Kindergeld vergleichbare ausländische Leistung i.S.d. § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG liegt nur vor, wenn diese
aufgrund gesetzlicher Vorschrift gezahlt wird. Hierfür trägt die Familienkasse die Feststellungslast.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 694 CAAAB-10795
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