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FG Münster Urteil v. - 12 K 4734/97 E EFG 2002 S. 13

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5

Betriebsausgaben/Werbungskosten:

Arbeitszimmer - Anteilige Aufwendungen für Garten nicht berücksichtigungsfähig

Leitsatz

Die bei Drainagearbeiten am Haus entstandenen Aufwendungen für die Wiederherstellung des Gartens sind nicht anteilig als abziehbare Aufwendungen eines Arbeitszimmers zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 13
EFG 2002 S. 13 Nr. 1
DAAAB-10786

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