Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben beim Zwei-Konten-Modell
Leitsatz
1) Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dessen Valuta ein betrieblich begründeter Sollsaldo auf einem betrieblichen Kontokorrentkonto
ausgeglichen wird, das aber im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb eines zur Eigennutzung bestimmten Wohngrundstücks aufgenommen
wird, sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Betriebseinnahmen auf einem anderen Konto angesammelt werden, von dem
die Privatentnahmen einschließlich der privat veranlassten Baukosten entzogen werden.
2) Etwas anderes gilt jedoch, wenn dem Betrieb keine entnahmefähigen Barmittel zur Verfügung stehen und die Entnahme von
Barmittels erst dadurch ermöglicht wird, dass Darlehnsmittel in das Unternehmen fliessen.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1110 EFG 2001 S. 1110 Nr. 17 PAAAB-10782
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