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FG MÜNSTER Urteil v. - 11 K 69/99 E EFG 2000 S. 546

Gesetze: EStG § 9a S 1 Nr 2, EStG § 9 S 3 Nr 1

Werbungskosten

Abschlussgebühr eines Bausparvertrages nicht vom Werbungskostenpauschbetrag abgegolten

Leitsatz

Zahlungen auf die Abschlussgebühr eines Bausparvertrages können als sonstige Kreditkosten neben dem Pauschbetrag nach § 9a S. 1 Nr. 2 EStG als Werbungskosten abgezogen werden.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 546
OAAAB-10778

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