Bindungswirkung eines sog. Einkünftequalifizierungsbescheides; Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns/verlustes
bei Liquidation der Kapitalgesellschaft
Leitsatz
1. Eine verbindliche Entscheidung über die Einkünftezuordnung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG aufgrund von einem Gesellschafter
außerhalb der Gesellschaft verwirklichter Besteuerungsmerkmale hat nicht das Gesellschafts-Finanzamt im Feststellungsverfahren
nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977, sondern das für die persönliche Besteuerung des Gesellschafters zuständige Finanzamt
zu treffen. Der Bescheid ist Grundlagenbescheid für die vom Gesellschafts-Finanzamt verbindlich vorzunehmende Einkünfteermittlung.
2. § 155 Abs. 2 AO 1977 ist nicht mehr anwendbar, wenn ein Grundlagenbescheid bereits ergangen ist.
3. Ein Auflösungsgewinn bzw. -verlust i.S. des § 17 Abs. 2 und 4 EStG ist im Falle der Auflösung der Kapitalgesellschaft
durch Gesellschafterbeschluss mit anschließender Liquidation regelmäßig auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation
zu ermitteln.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 194 UAAAB-10776
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