Gewinnausschüttungen einer GmbH - Zurechnung als Einkünfte aus Kapitalvermögen bei den Kindern des Steuerpflichtigen nur
bei klarer Trennung der Vermögensmassen
Leitsatz
1) Überträgt der Steuerpflichtige seinen (minderjährigen) Kindern Stammkapitalanteile an einer GmbH, sind die darauf entfallenden
Gewinnausschüttungen den Kindern nur dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen, wenn alle Folgerungen einer endgültigen
Vermögensübertragung gezogen, insbesondere die Geschäftsanteile der Kinder wie fremdes Vermögen verwaltet werden.
2) Eine klare Trennung des Vermögens der Kinder von dem Vermögen des Steuerpflichtigen ist nicht gewährleistet, wenn die Gewinnausschüttungen
auf Konten überwiesen werden, deren Inhaber der Steuerpflichtige ist.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 512 Nr. 8 EFG 2002 S. 20 EFG 2002 S. 20 Nr. 1 XAAAB-10762
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