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FG Münster Urteil v. - 11 K 3231/02 G EFG 2003 S. 944

Gesetze: GewStG § 2 Abs 1GewStG § 2 Abs 1 S 1GewStG § 7DBA Frankreich Art 1 DBA Frankreich Art 1 Abs 1 DBA FrankreichArt 1 Abs 1 Nr 2 DBA FrankreichArt 1 Abs 1 Nr 2 Buchst e DBA FrankreichArt 12 DBA FrankreichArt 12 Abs 2 DBA FrankreichArt 12 Abs 2 S 2 DBA Griechenland Art I DBA Griechenland Art I Abs 1 DBA Griechenland Art I Abs 1 Nr 1 DBA Griechenland Art XI DBA Griechenland Art XI Abs 1 DBA Griechenland Art XI Abs 1 S 3 GewStG § 2

Ausland:

Gewerbesteuerliche Erfassung von Einkünften eines Berufssportlers aus der Teilnahme an Sportveranstaltungen in Frankreich und Griechenland

Leitsatz

1) Einkünfte eines Berufssportlers, die anläßlich öffentlicher Darbietungen in Frankreich erzielt werden, können als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit gemäß Art. 12 Abs.2 S. 2 DBA-Frankreich nur in Frankreich besteuert werden. Dies gilt gemäß Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 e DBA-Frankreich auch für Zwecke der Gewerbesteuer. Die inländische Qualifikation der Einkünfte von Berufssportlern als solche aus Gewerbebetrieb ist insoweit unbeachtlich.

2) Einkünfte eines Berufssportlers, die anläßlich öffentlicher Darbietungen in Griechenland erzielt werden, können als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit gemäß Art. XI Abs.1 S. 3 DBA-Griechenland nur in Griechenland besteuert werden. Dies gilt gemäß Art. I Abs. 1 Nr. 1 DBA-Griechenland auch für Zwecke der Gewerbesteuer. Die inländische Qualifikation der Einkünfte von Berufssportlern als solche aus Gewerbebetrieb ist insoweit unbeachtlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1050 Nr. 17
EFG 2003 S. 944
EFG 2003 S. 944 Nr. 13
KÖSDI 2003 S. 13905 Nr. 10
GAAAB-10733

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