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FG Münster Urteil v. - 11 K 1154/01 F EFG 2002 S. 1163

Gesetze: EStG § 10 Abs 2 S 2, EStG § 10 Abs 2 S 2 lit a, EStG § 20 Abs 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 6, EStG § 10 Abs 2

Kapitaleinkünfte:

teilweise Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen bei Geamtdarlehen

Leitsatz

Die Finanzierung eines Wohngebäudes, das teilweise selbstgenutzt und teilweise fremdvermietet wird, durch ein Gesamtdarlehen unter Einsatz von Lebensversicherungsansprüchen ist nur insoweit steuerschädlich und führt dementsprechend zur Steuerpflicht der Zinsen, als das Darlehen anteilig auf den fremdvermieteten Teil entfällt.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1238 Nr. 20
EFG 2002 S. 1163
EFG 2002 S. 1163 Nr. 18
MAAAB-10718

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