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FG MÜNSTER Urteil v. - 10 K 7637/98 E EFG 2001 S. 185

Gesetze: AO 1977 § 162 Abs 1, AO 1977 § 162 Abs 2, AO 1977 § 173 Abs 1, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1

Verfahren

Änderungsvorschriften: Beweislast bei Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO obliegt FA

Leitsatz

1) Dem FA obliegt die objektive Beweislast (Feststellungslast), dass die für eine Änderung eines Bescheides zu Lasten des Steuerpflichtigen erforderlichen tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen.

2) Eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen ist erst dann rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verläßt.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 185
CAAAB-10717

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