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FG Münster Urteil v. - 10 K 7729/98 E, G EFG 2001 S. 756

Gesetze: BewG § 12

Bilanzierung

Ertragsteuerrechtliche Beurteilung des Wegfalles einer Rentenverpflichtung

Leitsatz

1) Die spätere Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch aufgrund Gesamtrechtsnachfolge im Erbfall kann den zunächst verwirklichten Übergang des Eigentums am Grundstück aufgrund Rechtsgeschäfts und den insofern entsprechend vollzogenen Sachverhalt nicht nachträglich steuerrechtlich ungeschehen machen.

2) Eine betriebliche Veräußerungsrente ist ungeachtet einer etwa 10-prozentigen Abweichung des vereinbarten Barwertes der Rente von dem im Kaufvertrag als Kaufpreis festgesetzten Verkehrswert des Grundstückes anzunehmen, wenn ausgehend vom Wortlaut des Vertrages eine Grundstücksübertragung unter Berücksichtigung des Verkehrswertes nach kaufmännischen Gesichtspunkten wie unter fremden Dritten erfolgt.

3) Bei der Vereinbarung einer privaten oder betrieblichen Leibrente ist grundsätzlich die Sterbetafel und nicht eine mögliche Lebenserwartung aufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes zu Grunde zu legen.

4) Der Verzicht auf die Vereinbarung einer Mindestlaufzeit der Rente bedeutet weder zugleich einen Verzicht auf die Geltendmachung der vollständigen Rentenverpflichtung, noch führt dies zur Vereinigung von Forderung und Schuld durch Vereinigung in einer Hand.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 790 Nr. 15
EFG 2001 S. 756
UAAAB-10711

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