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FG Münster Urteil v. - 10 K 5266/99 Kg EFG 2001 S. 1150

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 a, EStG § 63 Abs 1, EStG § 63 Abs 1 S 1, EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 S 2, EStG § 32 Abs 4, EStG § 32 Abs 4 S 5, EStG § 32 Abs 4 S 6, EStG § 32 Abs 4

Kindergeld:

Zeitliche Zuordnung von Entlassungsgeld

Kindergeld für die Zeit August bis Dezember 1998

Leitsatz

Das an einen Zivildienstleistenden noch während seiner Zivildienstzeit gezahlte Entlassungsgeld ist nicht in die Kindergeld schädlichen Bezüge und Einkünfte mit einzubeziehen, da sie in diesem Fall nicht auf dem - nachfolgenden - Berufsausbildungsverhältnis des Kindes beruhen.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 682 Nr. 11
EFG 2001 S. 1150
EFG 2001 S. 1150 Nr. 17
IAAAB-10699

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