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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 3038/97

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Anknüpfung an Feststellungen eines Strafurteils

Körperschaftsteuer 1988 bis 1990

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals 1988 bis 1990

Gewerbesteuermessbetrag 1988, 1989 und 1990

Umsatzsteuer 1988 bis 1990

Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags 1988, 1989 und 1990

Leitsatz

Das Finanzgericht kann sich die Feststellungen eines Strafurteils zu Eigen machen, wenn gegen diese keine substantiierten Einwendungen vorgebracht werden. Hierzu reicht es nicht aus, wenn pauschal behauptet wird, ein Geständnis vor dem Strafgericht sei nur deshalb gemacht worden, weil die Entlassung des Steuerpflichtigen aus der Haft erreicht werden sollte.

Fundstelle(n):
YAAAB-10659

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