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FG München Urteil v. - 9 K 2999/02

Gesetze: EStG § 3b

Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers

Leitsatz

Die Steuerfreiheit eines Zuschlags für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach § 3b EStG setzt voraus, dass der Arbeitgeber arbeitsrechtlich zur Zahlung des Zuschlags verpflichtet ist. Erhält ein Arbeitnehmer eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers als besondere Anerkennung für Sondereinsätze außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (hier anläßlich des Jahr 2000-Wechsels), so fällt diese nicht unter die Steuerfreiheit nach § 3b EStG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAB-10623

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