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Finanzgericht München Urteil v. - 9 K 2995/95

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 S. 1, EStG § 13a

Korrektur der Bewertung der Tiere eines Landwirts aufgrund einer Erhöhung der Gruppenwerte der Finanzverwaltung

Einkommensteuer 1988, 1989, 1992

Leitsatz

Hat ein Landwirt beim am erfolgten Übergang von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zum Betriebsvermögensvergleich den Viehbestand mit den zu niedrigen „alten„ Durchschnittswerten der Finanzverwaltung bewertet und wurde der auf dieser Basis ergangene Steuerbescheid bestandskräftig, so darf er die später anerkannten höheren Durchschnittswerte für die Tiere ergebnisneutral in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachholen, in dem dies noch mit steuerlicher Wirkung möglich ist. Diese erfolgsneutrale Korrekturmöglichkeit gilt aber nur für solche Tiere, die noch vorhanden sind, nicht also für die Tiere, die erst nach der Umstellung der Gewinnermittlungsart erworben bzw. erzeugt worden sind.

Fundstelle(n):
FAAAB-10622

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