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FG München Urteil v. - 9 K 5301/01

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2AuslG § 15AuslG § 27AuslG § 30 EWG-VO1408/71 Art. 2

Kindergeldanspruch eines Ausländers nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Leitsatz

Ein Ausländer hat einen Kindergeldanspruch nach § 62 Abs. EStG grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis; das Tatbestandsmerkmal des „Besitzes„ einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis steht einem rückwirkenden Bezug von Kindergeld entgegen.

Fundstelle(n):
DAAAB-10601

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