Haushaltszugehörigkeit des Kindes bei Internatsunterbringung
Änderung der Verhältnisse
Leitsatz
Ein in einem Internat untergebrachtes minderjähriges Kind, das vor der Internatsunterbringung im Haushalt der Mutter gelebt
hat, verliert die Haushaltszugehörigkeit zur Mutter auch dann nicht, wenn es die Wochenenden abwechselnd beim Vater und bei
der Mutter verbringt. Eine Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 70 Abs. 2 EStG tritt jedoch dann ein, wenn das Kind die
Wochenenden und Ferien nur noch beim Vater verbringt.
Fundstelle(n): DAAAB-10585
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