Einzelhandel mit Kindermoden im eigenen Einfamilienhaus als Liebhaberei
Leitsatz
Bei einem Unternehmen, das den Handel mit Kindermoden zum Gegenstand hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins zunächst
dafür, dass es in der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Deuten dauernde Verluste auf das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht
hin, reicht dies jedoch allein für die Entkräftung des Anscheinsbeweis nicht aus. Bei längeren, über die Anlaufzeit hinaus
andauernden Verlustperioden (hier: 10 Jahre) müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die die Feststellung ermöglichen,
dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründe
und Neigungen ausübt. Dabei sind persönliche Gründe alle einkommensteuerrechtlich unbeachtlichen Motive.
Fundstelle(n): GAAAB-10571
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.