Notwendige Beiladung im Lohnsteueranmeldungsverfahren
Eigenbetrieb einer Gebietskörperschaft als Beteiligter
Lohnsteueranmeldung für Februar 1998
Leitsatz
1. Im Verfahren wegen der Anfechtung
der Lohnsteueranmeldung durch einen Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber notwendig
beizuladen.
2. Beizuladender Arbeitgeber bleibt
als Steuerrechtssubjekt auch dann ein Landkreis, wenn er ein Unternehmen in der
Rechtsform eines Eigenbetriebs betreibt. Bestimmt jedoch die vom Landkreis
erlassene Satzung, dass er in den Eigenbetrieb betreffenden Angelegenheiten im
Namen des Eigenbetriebs auftritt und der Geschäftsführer des
Eigenbetriebs den Landkreis gerichtlich und außergerichtlich vertritt,
ist der Eigenbetrieb, vertreten durch den Geschäftsführer beizuladen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 629 EFG 2002 S. 629 Nr. 10 LAAAB-10565
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