Buchführungspflicht des Übernehmers eines land- und
forstwirtschaftlichen Betriebs
Zur Buchführungspflicht des
Übernehmers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
Einkommensteuer 1994 und 1995
Leitsatz
Wird ein buchführungspflichtiger
land- und forstwirtschaftlicher Betrieb übernommen und ist der
Übernehmer bereits Inhaber eines nichtbuchführungspflichtigen land-
und forstwirtschaftlichen Betriebs, erstreckt sich die Buchführungspflicht
des Übernehmers nach
§ 141 Abs. 3 AO
nur auf den übernommenen Betrieb, wenn nach der Übernahme weiterhin
zwei organisatorisch getrennte und selbständig bewirtschaftete land- und
forstwirtschaftliche Betriebe in einer Hand bestehen. Werden im Zeitpunkt der
Übernahme beide Betriebe zu einem Betrieb vereint, so erstreckt sich die
aus der Betriebsübernahme resultierende Buchführungspflicht
zwangsläufig auf den Gesamtbetrieb.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1131 EFG 2002 S. 1131 Nr. 18 RAAAB-10563
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