Keine Anwendung der lohnsteuerlichen Freigrenze für
Betriebsveranstaltungen auf zweitägige Betriebsausflüge
Haftung für Lohnsteuer 1987 bis 1993
Leitsatz
1. Zuwendungen eines Arbeitgebers zu
einer 2-tägigen Betriebsveranstaltung begründen stets
steuerpflichtigen Arbeitslohn, da sie nicht allgemeiner Üblichkeit
entsprechen. Dies gilt selbst dann, wenn die Zuwendungen nur die
kalkulatorischen Kosten des ersten Tages abdecken und der zweite Tag auf einen
arbeitsfreien Tag entällt.
2. Eine gegenüber einem
Gesamtschuldner eingetretene Festsetzungsverjährung hindert nicht die
Durchsetzung des Haftungsanspruchs gegenüber den anderen Gesamtschuldnern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAB-10562
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