Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell; Angabe einer falschen Norm für die Änderung eines
bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides
Leitsatz
1. Solange sich der Anleger noch nicht entschieden hat, ob er das im Mietkaufmodell erworbene Grundstück langfristig vermieten
oder kurzfristig wieder verkaufen will, fehlt ihm die Einkünfteerzielungsabsicht.
2. Gibt das FA bei der Änderung eines Einkommensteuerbescheides eine falsche Rechtsgrundlage an, ist der Verwaltungsakt
nicht aufzuheben, wenn sich die Änderung anderweitig rechtfertigen lässt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1202 GAAAB-10558
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