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Finanzgericht München Urteil v. - 8 K 259/97 EFG 2001 S. 1542

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 2 Satz 1, EStG § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 2 Satz 1, AO 1977 § 102 Abs 1 Nr 3 Buchst b, AO 1977 § 30, EStG § 4 Abs 4

Angabe des Anlasses einer Bewirtung eines Rechtsanwalts auf amtlichem Vordruck

Leitsatz

Lediglich pauschale Angaben eines Rechtsanwalts auf den amtlichen Bewirtungsvordrucken zum Anlass einer Bewirtung wie etwa "Mandatsbesprechung", "Geschäftsbesprechung" oder "Aquisition" genügen den steuerlichen Anforderungen nicht; weder das Berufsgeheimnis des Anwalts noch sein steuerliches Auskunftsverweigerungsrecht entbinden ihn von der Pflicht zu genaueren Angaben über den Inhalt des Mandatsverhältnisses oder der jeweiligen Besprechung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1542
WAAAB-10557

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