Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten als
Werbungskosten eines Arbeitnehmers mit mehreren regelmäßigen
Arbeitsstätten
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
Bei einem Arbeitnehmer mit mehreren
regelmäßigen Arbeitsstätten richtet sich der
Werbungskostenabzug der notwendigen Mehraufwendungen für Verpflegung und
der Übernachtungskosten nicht nach Dienstreisegrundsätzen, sondern
nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung. Folglich ist die
zum in Kraft getretene zeitliche Begrenzung der Abzugsmöglichkeit
zu beachten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 641 Nr. 11 EFG 2002 S. 1438 EFG 2002 S. 1438 Nr. 22 MAAAB-10556
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.