Gestattung von Fernsehaufnahmen sowie Übertragung der
Vermarktungs- und Werberechte anlässlich der Veranstaltungen eines
gemeinnützigen Sportvereins als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Leitsatz
Gestattet ein gemeinnütziger
Sportverein einem Fernsehsender Aufnahmen bei seinen sportlichen
Veranstaltungen sowie deren rundfunkrechtliche Verwertung, so ist es nicht
ernstlich zweifelhaft, dass der Sportverein damit einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb unterhält. Das gleiche gilt für die
entgeltliche Übertragung der Vermarktungs- und Werberechte anlässlich
der sportlichen Veranstaltungen, und zwar auch dann, wenn der Vertragspartner
auf die organisatorische Mitwirkung des Vereins angewiesen ist.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 950 DAAAB-10546
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