Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus Provisionen für die Vermittlung von Kaufverträgen
Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Provisionen für die Vermittlung von Kaufverträgen über Warenlieferungen (hier: Möbel),
die im erst im Zeitpunkt der Bezahlung der Ware entstehen, sind bereits bei der Lieferung der Waren zu aktivieren. Die Forderungen
sind jedoch nur in der Höhe zu aktivieren, die sich auf der Grundlage der bei den Lieferanten zu aktivierenden Forderungen
errechnet (Ausführungen zur Berücksichtigung eines Ausfallrisikos).
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 276 EAAAB-10537
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