Übernahme von Risikogeschäften als verdeckte
Gewinnausschüttung
Körperschaftsteuer 1993
Gewerbesteuermessbetrag 1993
gesonderter Feststellung des
verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum
Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum
gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf
den
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf
den
Leitsatz
Lässt der beherrschende
Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH die Zuordnung eines
risikobehafteten Auslandsgeschäftes bis zum Zeitpunkt der Manifestierung
des dauerhaften Verlustes offen, liegt in der Verlustübernahme durch die
GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1268 XAAAB-10522
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