Zinslose Darlehensgewährung einer Kapitalgesellschaft an ihre Enkelgesellschaft als Gestaltungsmissbrauch
Leitsatz
Die zinslose Überlassung von Darlehen durch eine Kapitalgesellschaft an ihre Enkelgesellschaft ist nicht als Missbrauch rechtlicher
Gestaltungsmöglichkeiten anzusehen, wenn durch die veränderte Zurechnung der Zinserträge der Verbrauch eines Verlustvortrages
bei der Enkelgesellschaft erreicht werden kann, der bei einer in Aussicht genommenen Verschmelzung untergehen würde. Es ist
den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft freigestellt, eine Vermögensmehrung bei einer Kapitalgesellschaft auch durch
(befristete) Überlassung einer Einkunftsquelle herbeizuführen. Etwas anderes könnte gelten, wäre die Enkelgesellschaft eine
wirtschaftlich funktionslose Gesellschaft.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 138 Nr. 3 EFG 2000 S. 1426 NAAAB-10521
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