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FG München Urteil v. - 7 K 3089/01 EFG 2003 S. 1150

Gesetze: EStG § 4d Abs. 1 S. 1, EStG § 6a Abs. 3 S. 4

Überversorgung bei Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse

Körperschaftsteuer 1995 und 1996

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum und

Gewerbesteuermessbetrag 1995 und 1996

Leitsatz

Zuwendungen einer GmbH an eine Unterstützungskasse können, soweit sie zu einer Überversorgung führen, weil die betriebliche Altersversorgung (einschließlich der Sozialversicherungsrente und der Direktversicherung) stichtagsbezogen mehr als 75 v.H. der Aktivlöhne beträgt, gemäß § 4d EStG nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 836 Nr. 14
EFG 2003 S. 1150
EFG 2003 S. 1150 Nr. 16
EAAAB-10511

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